Viele Hundeführer haben sich für ein Hundeortungsgerät von Garmin entschieden, das ihnen die Möglichkeit gibt, ihren Hund “live” zu verfolgen und gegebenenfalls schnell wiederzufinden. Da das Gerät eine anmeldepflichtige Frequenz benutzt, muss der Eigentümer das Gerät bei der Bundesnetzagentur registrieren lassen. Viele Händler bieten Ihren Kunden den Service an, das Gerät für sie anzumelden. Wer dies nicht möchte oder wessen Händler diesen Service nicht bietet, steht vor einem Formular. Dieser Artikel soll helfen, das Formular richtig auszufüllen.
Als erstes benötigen Sie das richtige Formular. Den Antrag auf Lizenzzuteilung finden Sie hier.
Als erstes füllen Sie die erste Seite aus. Trage Sie unter (1) Ihren Namen und Ihre Adresse ein. Unter Punkt (2) soll ein Ansprechpartner mit Rufnummer genannte werden, der für Rückfragen zur Verfügung steht. Hier muss also nochmal Ihr Name und eine gültige Telefonnummer eingetragen werden. Unter (3) kann, so vorhanden, die Registriernummer aus dem Handelsregister/Amtsgericht angegeben werden. Das Geburtsdatum des Nutzers ist ebenfalls anzugeben. Ab Punkt (4) + (5) wird es dann interessant. Hier wählen Sie bei Erstanmeldung das Kästchen unter Punkt (4). Dies bedeutet zugleich, dass Sie die Anlage A (Seite 2 des runtergeladenen Dokumentes) ebenfalls ausfüllen und einschicken müssen. Kreuzen Sie nun das Kästchen “Fernwirkfunk für gewerbliche und industrielle Zwecke ” an und geben Sie unter (6) das Datum der Inbetriebnahme an. Neben der Unterschrift müssen Sie jetzt nur noch ankreuzen, dass die Anlage A dem Formular beigefügt ist. Einen Übersichtsplan brauchen Sie nicht beilegen, da das Gerät für die komplette BRD freigeschaltet werden soll.
So sollte die erste Seite nun aussehen:
Anschließend füllen Sie Anlage A aus. Dabei müssen Sie vor allem die gewünschte Frequenz eingeben, die für Sie freigeschaltet werden soll. Diese ist vom Gerät vorgegeben und liegt bei 155,45MHz. Unter (3) müssen sowohl Sender als auch der Empfänger (reiner Empfänger) als “mobil” kenntlich gemacht werden. Für die BNA besonders wichtig ist die Sendeleistung der Funkstelle. Diese beträgt beim Astro Nordic 1,5 Watt. Der Verwendungszweck des Gerätes ist die “Übertragung von Positionsdaten zur Ortung von Jagd- und Spürhunden”. Die Frage nach dem Verbundnetz unter (6) wird verneint. Jetzt wird es nochmal wichtig: Das Funkversorgungsgebiet soll unter (7) benannt werden. Tragen Sie dort “Bundesweite Nutzung” ein. Eine Festlegung auf ein Revier ist nicht mehr nötig, solange der Betrieb im unbebauten Gebiet stattfindet. Die Übertragungsart (8) ist einseitig. Übertragen werden “Datensignale”.
So sollte die Anlage A ausgefüllt werden:
Die Anschrift der dem Wohnort nächsten Außenstelle, finden Sie hier.